Bayer - Programm für gesetzmässiges und verantwortungsbewusstes Handeln
Corporate Compliance

Programm für gesetzmässiges und verantwortungsbewusstes Handeln

I. Kompetenz und Verantwortung

Kompetenz und Verantwortung sind der Schlüssel zum Erfolg. Beides zeigt sich auch in Rechtstreue und ethischem Verhalten. Neben fachlicher Kompetenz ist das Verantwortungsbewusstsein unserer Mitarbeiter eine wichtige Quelle des unternehmerischen Erfolgs. Dieser Verhaltenskodex informiert über besonders wichtige Verantwortungsbereiche.

II. Basis: das geltende Recht

Die Bayer AG respektiert das geltende Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Dieses Programm nennt Schwerpunkte von besonderer Praxisrelevanz.

  1. Keine verbotenen Kartellabsprachen
    Die Bayer AG bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln und insbesondere zur strikten Einhaltung des Kartellrechts. Auch der Anschein wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens ist zu vermeiden.
  2. Umgang mit sensiblen Stoffen
    Ob Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe: alle Regularien, Sicherheitsbestimmungen und technischen Regeln müssen zuverlässig eingehalten werden.
  3. Arbeitssicherheit
    Jeder Mitarbeiter ist für die Arbeitssicherheit in seinem Bereich mitverantwortlich. Alle Vorschriften zum Umwelt- und Arbeitsschutz sowie zur Arbeitssicherheit sind strikt anzuwenden.
  4. Anlagensicherheit
    Sorgfalt bei Planung und Betrieb vermeiden am wirkungsvollsten Betriebsstörungen, Unfälle oder Störfälle.
  5. Produktsicherheit
    Die Grundsätze des "product stewardship" verlangen die Übernahme von Verantwortung über den gesamten Produktzyklus.
  6. Schutz der Umwelt
    Bayer hat sich nach den Regeln der Responsible-Care-Initiative selbst verpflichtet, die Leistungen zum Schutz der Umweltmedien kontinuierlich zu verbessern.
  7. Einhaltung des Völker- und internationalen Handelsrechts
    Die Vorschriften des Chemiewaffenübereinkommens und des Exportkontrollrechts sind verpflichtend insbesondere für unsere Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung.
  8. Gentechnik
    Die Gentechnik ist für Bayer eine unverzichtbare Methode zur Entwicklung neuer Produkte und Problemlösungen. Sie darf nur unter Beachtung aller einschlägigen Rechtsvorschriften eingesetzt werden.
  9. Gewerbliche Schutzrechte
    Erfindungen, Patente und sonstiges Know-how sind für die Zukunft unseres Unternehmens von überragender Bedeutung. Auf ihren Schutz verwenden wir dieselbe Sorgfalt wie auf die Respektierung entsprechender Rechte Dritter.
  10. Trennung von Privat- und Unternehmenssphäre
    Jeder Mitarbeiter muss seine privaten Interessen und die des Unternehmens trennen. Auch bei Personalentscheidungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen nur sachliche Kriterien.
  11. Fairness und Respekt im Umgang miteinander
    Jeder Mitarbeiter ist zugleich Botschafter seines Unternehmens. Bayer erwartet ein freundliches, sachbetontes und faires Verhalten innerhalb und ausserhalb des Unternehmens. Jede Art von unsachlicher Diskriminierung ist zu unterlassen.
  12. Datenschutz am Arbeitsplatz
    Alle zum Arbeitsplatz gehörenden Unterlagen und Daten sind wirksam vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Computer müssen durch die Vergabe und den regelmässigen Wechsel geeigneter Passwörter geschützt werden.
  13. Verhalten gegenüber Behörden
    Bayer ist bestrebt, mit allen zuständigen Behörden ein kooperatives, offenes Verhältnis herzustellen und zu erhalten. Die Sicherung der Rechte des Unternehmens und seiner Mitarbeiter in Fällen behördlicher Ermittlungen steht hierzu nicht im Widerspruch.

III. Die Umsetzung des Programms

  1. Das Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern die Nutzung aller erforderlichen Informationsquellen, rechtliche Beratung und Schutz vor ungerechtfertigten Eingriffen Dritter.
  2. Verstösse gegen das Programm werden nicht hingenommen. Im Zweifelsfall muss der Mitarbeiter sich Rat von kompetenter Seite im Unternehmen holen. Jeder Vorgesetzte muss sicherstellen, dass seine Organisation den Anforderungen des Programms entspricht.
  3. Sowohl die Holding als auch die Teilkonzerne und Servicegesellschaften richten eigene Compliance Committees ein. Diese entwickeln systematische Ausbildungs- und Umsetzungsprogramme, setzen sie um und beaufsichtigen die Durchführung.
  4. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen dieses Compliance-Programms unverzüglich mitzuteilen. Ihnen wird ein Exemplar des Programms ausgehändigt. Jede Führungskraft hat überdies schriftlich zu bestätigen, dass sie sich zu seiner Einhaltung verpflichtet.
  5. Die Konzernrevision wird in regelmässigen Abständen die Einhaltung dieses Programms überprüfen
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